OPPMAN Arthur. Ratschlag.
Ratschlag des Gerichtsvollziehers an den Verlag Gebethner und Wolff, den Betrag von 200 Zloty, der Artur Oppman und der Wohnungsgenossenschaft der Offiziere zusteht, an die Firma "Beton Stal" zu überweisen. Warschau 6 XII 1929, Format: 21,5 x 16,5 cm.
Bedrucktes und handschriftlich ausgefülltes Blankoformular. Der Gerichtsvollzieher des Warschauer Stadtgerichts, Konstanty Chęciński, weist den Verlag Gebethner und Wolff an, den Betrag von 200 Zloty nicht zu zahlen und ihn an die Baugesellschaft zu überweisen. Der berühmte Schriftsteller und Dichter Artur Oppman (1877-1931) war Vorsitzender einer Wohnungsbaugenossenschaft. Während der so genannten Großen Depression verschuldete sich die Genossenschaft, und Oppman wurde als Vorsitzender mit diesen Schulden belastet. Rundstempel des Gerichtsvollziehers und Autogramm. Guter Zustand.
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