BEKANNTMACHUNG über die Einrichtung einer vorläufigen kommunalen Behörde, d.h. des Stadtrates von Krakau. Durch den höchsten Befehl vom 30. Juli dieses Jahres ist angeordnet worden, dass ein provisorischer Stadtrat für die Stadt Krakau [...] durch Wahl der Bürger [...] zur Aufrechterhaltung [...] der Ruhe und Ordnung in der Stadt [...] eingesetzt wird. Krakau, 7 IX 1848 [Subp.] Wacław Zaleski, Gouverneur von Galizien.
Doppelseitiger Druck auf 4 Seiten Form. 39,5x25,3 cm. Gedruckt vor dem Text "N. 51 K.P.". "Der Völkerfrühling brachte auch diese Änderung, dass die Selbstverwaltung wiederhergestellt wurde: Der Gemeinderat entsteht aus der Wahl der Bürger. Der Rat besteht aus 40 Ratsmitgliedern (30 Christen und 10 Juden). Zwölf Abgeordnete wurden ebenfalls gewählt (9 Christen und 3 Juden). Knapp 1.071 Personen waren wahlberechtigt, da nur Hausfrauen, Personen mit Universitätsabschluss, Pfarrer und Vorsteher anderer Glaubensrichtungen, Wissenschaftler, Schriftsteller, Journalisten und alle Steuerzahler über 7 Zloty 15 gr. wahlberechtigt waren. Auf diese Weise wurde der gesamten ärmeren Bevölkerung das Wahlrecht vorenthalten" ("Kronika Krakowa". Kr. 1996, S. 187). Die ersten Wahlen fanden am 25. September 1848 statt. Querfalz des Blattes, guter Zustand. .
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