VERORDNUNG des Kaiserlichen und Königlichen Gouvernements Westgalizien. Die Zollabgabe auf dybuiących drewki postanawia się [...]. Kraków, 1 VII 1803 [Subp.] In Abwesenheit des Herrn Landesgouverneurs Erzellenz Augustin Reichmann von Hochkirchen, präsidirender Hofrath, Johann Edler von Platzer.
Doppelseitiger Druck in deutscher und polnischer Sprache auf 3 Seiten Form. 29,3x19,2 cm. Es handelt sich um "rohe Färbehölzer in ganzen Stücken". Guter Zustand.
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