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[ZAŁUSKI Andrzej Stanisław] Constitutiones & Decreta Synodi Diœcesanæ Plocensis sub ... D. Andrea Stanislao Kostka in Załuskie Załuski ... Episcopo Plocensi Pultoviæ Anno Domini MDCCXXXIII .... Warschau 1735.

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Autor: [ZAŁUSKI Andrzej Stanisław].

Titel: Constitutiones & Decreta Synodi Diœcesanæ Plocensis sub ... D. Andrea Stanislao Kostka in Załuskie Załuski ... Episcopo Plocensi Pultoviæ Anno Domini MDCCXXXIII. Die 4. Augusti Celebratæ.

  • Ort der Ausgabe: Warschau
  • Jahr der Veröffentlichung: 1735
  • Herausgeber: Typis Collegii Regii Societatis Jesu/ Drukarnia Jezuitów
  • Anzahl der Seiten: [20], 264, [16].
  • Illustrationen, Karten: ---
  • Größe: 20 cm
  • Einband: Halbleder mit Rückengoldprägung, alte Stempel
  • Zustand: Einband leicht berieben, Fehler in der Paginierung (statt 258-264, fälschlicherweise 358-364).
  • ISBN: ---

Beschreibung:

Estr. XV-XVIII 30, 149; Estr. XV-XVIII, 14, 838.

Variante B. Im "Appendix ad Synodum" einige Dokumente in polnischer Sprache.

Ausgabe der Synodalverfassungen der Synode von Pultusk vom 4. August 1733 unter dem Episkopat von Andrzej Stanisław Kostka Załuski (1695-1758), Bischof, Großkanzler der Krone, großer Mäzen von Kultur und Wissenschaft, Bibliophiler, Mitbegründer der Załuski-Bibliothek. Neben den Vorschriften und Empfehlungen für den Gottesdienst enthielt die Sammlung auch Bestimmungen über Häresie, Juden und die Organisation des Klerus der Diözese.

"Die letzte in der Ersten Republik vor den Teilungen war die Synode von 1733. - Bischof Andrzej Stanisław Kostka Załuski berief diese Synode ein, um die Disziplin des Klerus zu stärken, das geistliche Leben der Gläubigen zu fördern und den Aberglauben zu bekämpfen. Ihre Beschlüsse waren sehr originell. Im Abschnitt über die Verkündigung heißt es, dass das Evangelium auch diejenigen erreichen soll, die nicht in die Kirche kommen, dass es in den Häusern gelesen werden soll und dass die Verkündigung differenziert werden soll: eine andere für Kinder, eine andere für Erwachsene. Das sind für die damalige Zeit sehr innovative Aussagen."

"Die Beschlüsse der Synode von Bischof Andrzej Stanisław Kostka Załuski von 1733 wurden 1735 in Warschau im Druck veröffentlicht. Sie enthalten die vom Bischof auf der Synode verabschiedeten Konstitutionen, Dekrete und Anhänge. Es gibt auch eine Bulle von Papst Clemens XI., die alle Beschlüsse billigt. Alles ist in lateinischer Sprache verfasst, aber es gibt einige Ausnahmen. In den Fällen, in denen der Gesetzgeber der Meinung war, dass der Adressat kein Latein spricht, wurde der Text auf Polnisch verfasst. "Den pastoralen Segen senden wir euch, die ihr durch drei feierliche Vota mit Gott vermählt seid, Jungfrauen Christi. Was ist die Würde, die Feierlichkeit und die Eminenz eures Standes? Ihr könnt leicht feststellen, dass ihr die Braut dessen seid, den ihr, wenn ihr liebt, unbefleckt seid, den ihr, wenn ihr euch vermählt, rein und unbefleckt die Krone der Jungfräulichkeit bewahren werdet. (...) Meine Geliebten, lenkt eure Gedanken und eure Herzen so, dass ihr ganz in euren ewigen Geliebten eintauchen und versinken könnt", heißt es im Kapitel "O Jungfrauen und Klöster des Ordens".

(Pfr. Dr. Tadeusz Kozłowski, https://kosciol.wiara.pl/doc/1329377.Razem-po-wiare-odnowe-i-swietosc)

"Die Synodalstatuten sind in 47 Kapiteln auf 202 Seiten in einem gedruckten Buch mit dem Titel enthalten. "Constitutiones et Decreta Synodi Dioecesanae Plocensis sub 111. Exc. Rev. mo D. no D. Andrea Stanislao Kostka in Załuskie Załuski... Pultoviae anno Domini 1733 die 4 Augusti celebratae", Varsaviae 1735, S. 20 nlb. +264 +16 nlb.

Dieser umfangreiche Satzungsband und die dazugehörige Sammlung von Anhängen zeichnet sich durch den großen Umfang der geregelten pastoralen Angelegenheiten aus und kann mit den "Reformationes Generales" verglichen werden, die 1621 von Marcin Szyszkowski für die Diözese Krakau herausgegeben wurden.

Der Wert der Statuten der Synode der Diözese Płock aus dem Jahr 1733 wurde von den nachfolgenden Bischöfen von Płock voll anerkannt. Schon in den kommenden Jahren unternahm Bischof Sebastian Dembowski energische Schritte zur Umsetzung der Synodenbeschlüsse, die der hl. Załuski selbst war dazu nicht in der Lage, sowohl wegen der Kriege, die das Land plagten, als auch weil er in das Bistum Łuck gewechselt war. Er erkannte bald, dass viele Unzulänglichkeiten, Missstände und Nachlässigkeiten im Leben des Klerus und der Gläubigen durch die Erinnerung an die Synodengesetze und deren Einhaltung wirksam bekämpft und korrigiert werden konnten.

Den vielleicht größten Einfluss auf die diözesane Gesetzgebung übte jedoch die Synode von Płock im Jahr 1733 während der Amtszeit von Michał Jerzy Poniatowski aus. Während der Amtszeit dieses Bischofs entstanden sehr zahlreiche und oft umfangreiche Verordnungen, Edikte und Instruktionen, die sich dutzendfach auf diese Synodalstatuten bezogen und in ihnen viele Motive und Richtlinien für die Weiterentwicklung und Klärung der diözesanen Gesetzgebung und insbesondere für die Verbesserung der pastoralen Tätigkeit fanden."(Walenty Józef Sumarcz, Andrzej Stanisław Załuski biskup Płocki jako ustawodawca, Prawo Kanoniczne : kwartalnik prawno-historyczny 9/3-4, 1966).

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