Die Verordnung/Broschüre beginnt mit einem Brief: An die P.P.-Empfänger des Städtischen Elektrizitätswerks in Warschau, die bis zum 1-I. 1938 Strom bezogen haben, der vom Warschauer Bezirkskraftwerk geliefert wurde (die Verträge mit diesem Unternehmen bleiben unter Vorbehalt in Kraft), vom Februar 1938.
Unter dem Schreiben der Hauptbrief (auf den sich das Schreiben bezieht): Bedingungen für die Lieferung von Elektrizität durch das Bezirkskraftwerk Warschau (genehmigt durch Beschluss.... am 10. Juni 1937r).
Gedruckt von St. Niemiry Syn i S-ka, Warschau.
Broschüre, S. 7,[1], Format 24,4 x 16,7 cm. Im Innern eingelegtes Faltblatt (1 S.) mit einem Hinweis des Städtischen Elektrizitätswerks der Stadt Warschau auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, die Anlagen vorschriftsmäßig zu prüfen und zu warten.
Zustand: Papier vergilbt, kleine Flecken, Verschmutzungen, Knicke, Risse in den Rändern, Falz mit einigen Unterstreichungen in den Rändern (leicht berieben, verfärbt, mit Rissen), kleine Kratzer in den Rändern des Umschlags und Bleistiftnotizen im Rücken.
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