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TRĘBICKI - PRAWO POLITCZNE I CYWILNE KORONY POLSKIEY Y WIELKIE XIĘZTWA LITEWSKIEGO vol. 1-2 [komplett in 2 Bänden] wyd. 1789-1791

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TRĘBICKI Antoni
PRAWO POLITCZNE I CYWILNE KORONY POLSKIEY Y WIELKIEGO XIĘZTWA LITEWSKIEGO
to iest: Die neue Sammlung der Gesetze von Oboyga Narodów....
t.1-2 [komplett in 2 Bänden]

Warschau 1789-1791,
W Drukarni Piotr Dufour Konsyliarz Nadwornego Drukarza J. K. Mci, i Dyrektora Drukarni Korpusu Kadetow], S. [4], 757, [2], 574 ,[2]; Vignetten auf S . tit. mit Abbildung des Wappens der Republik Polen und der Poniatowskis in Holzschnitt, Vignetten in Holzschnitt, Format FOLIO 20 x 31,5 cm

HARTE BINDUNG: BAND 1: SEMI-PERGAMIN SPÄTER [19. Jh.?Band 1: halbperforiert, spätes 19. Jh., Einbände mit ornamentalem Marmorpapier bezogen; Band 2: marmoriertes Vollleder der Zeit mit Zierbordüren und getönten Seitenrändern

Antoni Trębicki (Trembicki) des Wappensvon Ślepowron (geb. 1765, gest. 25. August 1834 in Łomno) - Jurist, Mitglied des Sejm von Livland für den vierjährigen Sejm im Jahre 1790, Schriftsteller, Memoirenschreiber und Aktivist der Kuźnica Kołłątajowska, Pionier der landwirtschaftlichen Technologie (Agronom), Propagator der Fruchtfolge ohne Furchen, Gründer der Manufaktur von landwirtschaftlichen Maschinen in Łomno, Postulator der Gründung einer höheren landwirtschaftlichen Schule. Quelle: wikipedia.org.

Sammlung von Vorschriften des politischen und zivilen Rechts der polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen von 1347 bis 1791, denen die preußischen Behörden einen offiziellen Charakter verliehen haben, von Antoni Trębicki, Abgeordneter des Herzogtums Livland (1764-1842), Mitglied des Großen Seym, Mitglied der Kuźnica Kołłątajowska, Pionier der modernen Agrarwissenschaft.

Auf der Rückseite von Band I "Vorsicht". Hier lobt der Autor das weise Verhalten des Sejm und kündigt an, dass er dessen Gesetze und die sich daraus ergebenden Änderungen in Band II aufnehmen und dort ein Inventar hinzufügen wird.
Danach folgt die Genehmigung der Piotrk. tribune palestra. (auf Empfehlung des Unterkämmerers Garnisz) und des Kanzlers Małachowski - beide datiert 1788 (der Name des Verfassers ist hier angegeben); und schließlich eine Abschrift des Privilegs von St. Aug. vom 20. Mai 1788 - Widmung an Kaszt. wil. Radziwiłł (mit dem Dank für seine - wahrscheinlich finanzielle - Hilfe).
Das Werk beginnt mit "Uwag nad prawami polskiemi". Diese Bemerkungen basieren auf Monteskjusz (z.B. über Klima und Recht, über zu grausame Strafen). Er schreibt nicht über die Regierung, den Handel oder das Bildungswesen, da er dies auf Band III verschiebt. Er plädiert für eine Reform der bäuerlichen Verhältnisse im Sinne der Sicherung von Leben und Eigentum (aber noch nicht für eine völlige Gleichberechtigung; das wäre der Untergang der Bauern). Er plädiert für Toleranz gegenüber anderen Religionen, zumal man ja schon die Juden duldet, die ein Schandfleck für die Nation sind. Er beklagt sich über die Schaumschlägerei von
und die Unzulänglichkeit der Gesetzgebung. Für die verschiedenen Gesetze, die es gibt, muss man an eine Ausführung denken. Die gesamte Einleitung enthält viel Material für die Reform des polnischen Rechts.
Ab Seite 1 gibt es eine alphabetische Auflistung der nach 1788 bestehenden Gesetze. Die Titel folgen der Reihe nach: Absentia, Accessoria, Actor, Akademia Krak., Annaty.... usw. Unter jedem dieser Titel sind Fragmente von Gesetzen aus den Bänden gesammelt, mit Angabe des Datums und des Bandes. Diese Auszüge sind chronologisch geordnet, und die Sprache ist die des Originaltextes. Die Texte sind weder gekürzt noch überarbeitet. - Band I endet mit den Titeln: Prozess, Vorzulassung, Primas, Eid, Privileg, Imker...
Band II hat auf der Rückseite des Titels eine Proklamation an die Abonnenten, in der er die Verzögerung des Werkes erklärt. Sobald der Seimas die Regierungsform verabschiedet hat, wird Band III erscheinen, zusammen mit dem Inventar, und danach Band IV (Litauisches Recht). - Dedic. An Suchorzewski, Abgeordneter für Kalisz. Er lobt seinen Vorschlag zur Verbesserung des Loses von einer Million polnischer Bürger.
Ab S. 1 folgen weitere Artikel: Wunden, Rapt, Referendare usw. - Sie enden auf S. 501-13: Żydzi.
Dann folgt auf S. 515-74 ein Nachtrag zu den Sejmverfassungen von 1788-1791. Das letzte dieser Gesetze ist das Gesetz "Unsere freien Städte" .... 1791.
Das Layout weist alle Unzulänglichkeiten eines alphabetischen Layouts auf. Die Zusammenfassung bestimmter Bestimmungen unter den Artikeln ist sehr oft irreführend und verwirrend. So finden sich zum Beispiel unter dem Artikel "Privileg" eine Konföderation von 1382, ein Gesetz von 1454 über die Verleihung von Stadtrechten an Einheimische und das Privileg von 1501 für die Region Sandomierz. Er hat sie also nicht nach ihrem Inhalt, sondern nach ihrem formalen Merkmal (der Form eines Privilegs) gruppiert, und selbst das war falsch. Es gelang ihm auch nicht (trotz anderslautender Ankündigung im Prospekt), die Aufnahme veralteter Gesetze zu vermeiden und die Sammlung damit zu überfrachten. Offenbar fürchtete er die Vorwürfe, die der Adel stets gegen solche Sammlungen erhob, dass sie das geltende Recht korrigierten.
Die Fertigstellung der Sammlung, d.h. die Veröffentlichung der letzten beiden Bände (Regierungsform, Inventar, litauisches Recht) wurde durch den Zusammenbruch des Staates verhindert. Interessant ist, dass die Sammlung 1794 im sogenannten Südpreußen offiziell wurde. Siehe das entsprechende Edikt von Fried. Wilh. in Bd. XVI, 16." Estreicher.


BDB-Zustand/ Titelblatt von Bd.1 in sauberem Exemplar, in Bd.2: Einband berieben, kleine Insektenspuren SCHÖNE UND EFFEKTIVE HERSTELLUNG!




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