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SZCZERBIC- ARTICLES OF SECURITATIS...SPECULUM SAXONUM ALBO SASKIE Y MYDEBURSKIE LAW publ.1646

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3 zusammengebundene seltene polnische legale alte Drucke:

SZCZERBIC Paweł (1552-1609)

ARTIKEL SECURITATIS

przy Boku Ie°K.M. Naywyzszych Sady Marszałkowskich, przy tym

SPECULUM SAXONUM ODER DAS SÄCHSISCHE UND MYDEBURGISCHE RECHT

Diesem wurde das Preußische oder Chelminski-Gesetz, cum Gratia et Privilegio S.R.M., hinzugefügt.

(Mitverfaßt mit:)

SZCZERBIC Paweł (1552-1609)

IUS MUNICIPALE, D.H. DAS MAYDEBURGER STADTRECHT

neu aus dem Lateinischen und Deutschen in die polnische Sprache gewissenhaft und getreu übersetzt.

(Mitverfasst von:)

KRUSZEWIC/ KRUSZEWICZ Paweł [ von Chelmno].

CHEŁMNO GESETZ

korrigiert aus dem Lateinischen ins Polnische übersetzt in xiąg pięcioro ku pospolitemu pożytkowi übersetzt von...

Plato Lib V de Legib Magna est Virtus et Victoria Patriis legibus obtemperare et in eo se ipsum vincere

Cum Gratia & Priuilegio S.R.M.

Warschau: in der Druckerei von Piotr Elert I.K.M Typographa, Jahr des Herrn 1646, S. [18], 487, [1] ; [2] Kupfertafeln; [14], 182; [2], [8] 79, [1]; Folio-Format: 19,6x29cm;

HARDCOVER-VOLLLEDEREINBAND MIT SCHNÜREN [STOFFSCHNÜRE, SPÄTER].

K.tit. mit vorangestelltem Porträt von Ladislaus IV. und ganzseitigem Wappen der Kazanowskis Grzymala, gestochen von Wilhelm Hondius (1597-1652).

Ein interessanter Rechtsblock in polnischer Sprache aus der Warschauer Druckerei von Piotr Elert (†1653), Musiker, Sänger und königlicher Typograph.

Zwei Werke von Pawel Szczerbic (1552-1609), Jurist, Treuhänder von Lemberg und königlicher Sekretär, Mitglied der Kommission zur Revision des litauischen Statuts; 3. Auflage des Speculum Saxonum - in alphabetischer Reihenfolge und 3. Auflage der polnischen Übersetzung des Ius Municipale To iest Prawo Mieyskie.

Das Magdeburger Weichbild (lateinisch: Ius municipale magdeburgense) - ein Hilfsverzeichnis von Gesetzen, das zusammen mit dem Sachsenspiegel das gesamte Rechtsleben des Magdeburger Rechts, allgemein als Magdeburger oder Sächsisches Recht bekannt, prägte. Dieses Gesetz befasste sich mit dem städtischen Bürgerrecht, der Stadtgründung, den Gerichten in der Stadt, dem Stadtrat, der räumlichen Verwaltung der Stadt, Schulden und Messen usw. und betraf somit nur die spezifischen Rechtsverhältnisse in der Stadt. Seine polnische Übersetzung erschien nach einer Zeit der deutschen Polonisierung 1581 und 1610 dank der Bemühungen des Lemberger Syndikus Pawel Szczerbiec unter dem Titel Ius municipale, d. h. das Magdeburger Stadtrecht. Es war die erste getreue Übersetzung der lateinischen Fassung. Ab dem 16. Jahrhundert wurde das Weichbild zusammen mit dem Sachsenspiegel die Grundlage für städtische und ländliche Orte. Das Ius municipale enthält Bestimmungen zum materiellen Recht und zum Verfahrensrecht, wobei Bestimmungen aus verschiedenen Bereichen des Zivilrechts überwiegen. Sehr interessant sind die Überlegungen des Autors im ersten Teil des Werkes, der sich mit der Entstehung des Rechts, seinen Teilgebieten sowie der Rolle des Rechts in der Gesellschaft befasst. Besonders erwähnenswert sind die zahlreichen Rituale, die der Autor zur Begleitung einzelner Rechtshandlungen anführt, sowie die Überlegungen zu den Ordalen, den "göttlichen Gerichten". Neben den Werken von Bartłomiej Groicki bilden die Arbeiten von Paweł Szczerbic die wichtigste Quelle für das Wissen über das Kommunalrecht der Ersten Republik.

Der dritte Druck ist die zweite polnische Ausgabe des Chełmnoer Rechts (deutsch: Kulmer Recht, lateinisch: Jus Culmense vetus), einer um 1233 in Chełmno und Toruń entstandenen Variante des Magdeburger Rechts. Die erste Ausgabe mit verschiedenen Ergänzungen wurde 1623 von Paweł Kuszewicz in Poznań veröffentlicht.

Selten!

Zustand DB/ Einband von Buchbindern korrigiert, Verfärbungsspuren, Feuchtigkeitsflecken, reparierte Verluste der ersten und letzten Seiten, 3k. in der Reproduktion (Titelblatt "Artykuły securitatis", dritte Widmungsseite und letzte Seite 79 aus drittem alten Druck), sonst Zustand DB

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Antykwariat Sobieski

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