Protoquest [!] des Eröffnungsakts der polnischen Königshöfe.
Er fand am 1. September 1917 um 11 Uhr vormittags im Palast der Republik in Warschau statt. Am Tisch des Präsidenten saßen: der Direktor des Justizministeriums Stanisław Bukowiecki, der stellvertretende Direktor Wacław Makowski, der Erste Präsident des Obersten Gerichtshofs Stanisław Śrzednicki ... Druck: Gedruckt in der Staatsdruckerei der Kr. Pol. Nr. 101 10.9 1917 [Auflage] 1000.
Broschur mit dem Vermerk "Gedruckt als Manuskript", S. 6, [2-blank] Format 24,1 x 17 cm.
Zustand: Papier angeschmutzt, Knicke und kleine Einrisse in den Rändern, fleckig auf dem hinteren Umschlag.
Mit der Eröffnung der Königlichen Polnischen Gerichte wurde die polnische Justiz eingeweiht, die bereits unabhängig vom Rechtssystem der Teilungsmächte war. Ursprünglich sollte die Zeremonie in großem Stil stattfinden, doch nach dem Rücktritt des Provisorischen Staatsrats wurde beschlossen, eine bescheidene Feier abzuhalten.