ERLASS vom 28. Februar 1945 über den Ausschluss feindlicher Elemente aus der polnischen Gesellschaft. B. m. III 1945. 4, S. [4]. Loseblattseiten.
Querfaltung der Seiten, Papier vergilbt. Abschrift eines im "Amtsblatt der Republik Polen" vom 10. III. 1945 veröffentlichten Dekrets über die Rehabilitierung von Personen, die die "Volksliste" unterschrieben hatten, d.h. - bei Fehlen von Rehabilitierungsgründen - "Ausschluss aus der Gesellschaft". Dies bedeutete: "Unterbringung in einem Lager auf unbestimmte Zeit, Unterwerfung unter die Zwangsarbeit, Verlust der öffentlichen Rechte und der bürgerlichen Ehrenrechte für immer, Verlust des gesamten Vermögens, einschließlich der überlebenden nahen Familienangehörigen". Der Text ist auf der Rückseite des Formulars "Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Krakauer Anwaltsrats" abgedruckt.
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