OFFIZIERSKOMMISSION L. 11. I. Gemäß dem Statut für Offiziersehrengerichte [...] ordne ich die Wahl der folgenden Ehrengerichte an: 1) für Offiziere, vom Unterleutnant bis zum Hauptmann einschließlich, die im Divisionskommando dienen [...]; 2) für Offiziere, vom Unterleutnant bis zum Hauptmann einschließlich, die in der Dow. 1. bryg. leg. und 1. p.p. Leg. [...]. VI. Die Kommandeure der Brigaden und Regimenter ordnen an, dass zu Beginn der Offiziersversammlung [...] die entsprechenden Abschnitte des Dz. R. W. Nr. 67 und Nr. 87 verlesen werden, damit die Wahlen gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen durchgeführt werden [...]. Vilnius, 24. September 1919 [Subp.] Rydz-Śmigły, Generalleutnant und Oberbefehlshaber. [In der Überschrift] Kommando der 1. Legionärsdivision. Druckerei der 1. Legionsdivision.
Einseitiger Druck auf Arche. 35,7x22,4 cm. Ungefaltete Falten am oberen Rand, Einrisse in den Rändern, kleine Verluste, Faltspuren. Bleistiftvermerke auf der Rückseite.
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