Napoleons CODEX, Artikel 69 des Verfassungsgesetzes von 1807, 22. Juli, das dem Herzogtum Warschau als Zivilrecht vorgelegt wurde.
Mit einigen Änderungen, die durch ein Dekret von 1809 vom 18. März von Seiner Lordschaft Friedrich August auf dem Warschauer Sejm 1809 bestätigt wurden. Übersetzt von Xawier Michał Bohusz, Prälat der Kathedrale von Vilnius, ... Mit Anhängen: Einem Glossar gewisser polnischer Wörter, die dem Französischen entsprechen; einer Tabelle der Entfernungen von der Hauptstadt Warschau zu den Departementsstädten und der Entfernungen der Kreisstädte von der Departementsstadt, vorläufig berechnet, bis das amtliche Exemplar eintrifft; einer allgemeinen Tabelle der Titel, Abschnitte und Zweige; und schließlich einer Tabelle der Angelegenheiten, die in diesem Gesetzbuch zu finden sind. Warschau 1810. w Drukarni Wiktora Dąbrowskiego. (36 x 21,5 cm), S. 268, f. [16], Holzschnittvignette, Schutzumschlag.
Lagerspuren, frühe Notizen im Text, Einband berieben. Dem eigentlichen Text sind 7 leere (unsignierte) Seiten vorangestellt, und am Ende, nach dem gedruckten Text, 32 handschriftliche Seiten in der Zeit. Guter Zustand. Das französische Zivilgesetzbuch, auch Code Napoléon genannt, wurde 1808 auf polnischem Boden im Herzogtum Warschau eingeführt. Seine Vorschriften basierten auf dem Grundsatz der Gleichheit aller Untertanen vor dem Gesetz und brachen mit den Beschränkungen des Feudalrechts (Feudalismus). Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt weithin als ein großes Meisterwerk der Gesetzgebungstechnik. Die im Gesetzbuch gewählten Lösungen orientierten sich an der Gesetzgebung anderer Länder. Das Werk besteht aus drei Büchern: Zu den Personen; Zu den Gütern und den verschiedenen Definitionen des Eigentums; Zu den verschiedenen Mitteln, mit denen Eigentum erworben wird. Sehr selten.
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