WYSOKA k. STRZELEC OPOLSKICH, RACIBÓR. In diesem handschriftlichen Dokument der Racibórzer Niederlassung der preußischen Generalkommission für Schlesien über die Verleihung von Bauernrechten wird festgehalten, dass zwei nur durch Nummern gekennzeichnete Höfe in der Siedlung Wyssoka (alte Schreibweise), die früher den von Thuns gehörten, das Recht haben, die Wälder und Wiesen zu nutzen. Im preußischen Modell der Bauernbefreiung war die Verleihung von Dienstbarkeiten die Ausnahme, nicht die Regel. So der Brief von Racibórz an das Gerichtamt in Wysoka, deutsch jeż., S. 4; Randverluste und Ausfransungen; folio.