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[Der Oberbefehlshaber des einrückenden deutschen Heeres, der im Auftrag des Oberbefehlshabers des deutschen Heeres in dem von seinen Truppen besetzten Gebiet die Exekutivgewalt ausübt, verfügt über [...]. Afisz. 1939

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Bekanntmachung! [Der Oberbefehlshaber der einrückenden deutschen Armee ordnet in dem von seinen Truppen besetzten Gebiet in Ausübung der vom Oberbefehlshaber der deutschen Armee übertragenen vollziehenden Gewalt an [...] = Bekanntmachung! [Der Oberbefehlshaber der einrückenden deutschen Armee ordnet in dem von seinen Truppen besetzten Gebiet in Ausübung der ihm vom Oberbefehlshaber des deutschen Heeres übertragenen vollziehenden Gewalt an [...].

Maße: 41 x 58 cm. Nach konservierender Erhaltung (Ränder abgeklebt).

Bekanntmachung des Oberbefehlshabers der deutschen Armee in den polnischen Gebieten, ausgestellt in Radom im Oktober 1939.

Genauer Inhalt:
1. Die Bevölkerung hat sich völlig ruhig zu verhalten. Alle polnischen Beamten sind verpflichtet, ihren Dienst fortzusetzen. Jeder Verzicht oder jede Arbeitsverweigerung wird als Sabotage angesehen.
(2) Die Befehle der deutschen Militärbehörden und der Beamten des Leiters der Zivilverwaltung, die auf Befehl des Oberbefehlshabers des Heeres handeln, sind bedingungslos auszuführen.
(3) Jeder Versuch des passiven Widerstandes wird rücksichtslos unterdrückt. Wer Sabotageakte oder Angriffe auf deutsche Soldaten und Beamte verübt, wird mit der Todesstrafe belegt. Die gleiche Strafe erhält, wer versucht, Leben oder Eigentum seiner deutschen Mitbürger in irgendeiner Weise zu gefährden. Heimtückische heimliche Attentäter oder Partisanen werden mit dem Tode bestraft.
Alle Schusswaffen (auch Jagdwaffen) mit der dazugehörigen Munition und alle Sprengstoffvorräte sind unverzüglich bei der nächsten deutschen Militär- oder Polizeistation abzugeben. Die Bürgermeister, Landräte und Ortsvorsteher sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Verordnung so schnell wie möglich ortsüblich verkündet wird. Wer nach der Bekanntmachung dieser Verordnung im Besitz von Waffen oder Munition angetroffen wird, wird wie ein Partisan behandelt.
(5) Die Zivilbevölkerung des besetzten Gebietes hat von Einbruch der Dunkelheit bis zum Morgengrauen in ihren Wohnungen zu bleiben. Wer sich in dieser Zeit ohne schriftliche Erlaubnis der deutschen Militär- oder Zivilbehörden außerhalb seiner Wohnung aufhält, wird streng bestraft.
6. der Konsum von Wodka und Schnaps ist ab sofort verboten.
7) Laufende Strafverfahren und Exekutionen polnischer Behörden gegen polnische Staatsangehörige deutscher Nationalität sind sofort einzustellen.
Die Mißachtung der Befehle des Oberbefehlshabers in seiner Eigenschaft als Exekutivbeamter wird mit unbeschränkter Geldstrafe, Gefängnis oder Zuchthaus bis zu fünfzehn Jahren bestraft, es sei denn, daß der Mißhandelnde eine höhere Strafe verdient.
Auktion
3. antiquarische Auktion [Witkacy, Lvoviana, Exlibris, Józef Piłsudski, Polnische Armee].
gavel
Date
01 April 2023 CEST/Warsaw
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Ausrufungspreis
47 EUR
Endpreis
129 EUR
Mehrgebot
275%
Ansichten: 80 | Favoriten: 7
Auktion

Antykwariat Antiquo Modo

3. antiquarische Auktion [Witkacy, Lvoviana, Exlibris, Józef Piłsudski, Polnische Armee].
Date
01 April 2023 CEST/Warsaw
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