GLINICA, ŻUKOWICE DOLNE bei GŁOGOW. Sogenannter Entlassungsbrief des Gutsbesitzers Ernest von Niebelschütz vom 22.XII.1797 für Rosina Schmiden, der ihr erlaubt, zu heiraten und ihren Wohnsitz zu wechseln. Das Dokument zeigt, wie lebendig die aus dem feudalen Ius primae noctis abgeleiteten Praktiken im preußischen Staat noch Ende des 18. Jahrhunderts waren. Wahrscheinlich war die Wirkung dieses Gesetzes zu diesem Zeitpunkt bereits stark eingeschränkt, so dass nur noch das Recht des Feudalherrn übrig blieb, zu entscheiden, wen sein Untertan heiraten und wo er nach der Heirat leben durfte. Außerdem musste der Interessent dafür 6 Silbergroschen bezahlen; deutscher, sehr gut erhaltener Druck in rotem Lack, Nachlasssiegel mit dem von Niebelschütz'schen Wappen; o. D.; folio.