Ministerium des Innern. Teil 5 vol. 3,
Wirtschaftsverwaltung der Stadt Warschau
Warschau, 1868
S. LXXI, [1], 837, [2] f. Tafeln; Leinen mit Prägedruck. und vergoldet. Auf dem Rücken, 23cm; Stempel auf dem Titelblatt, Einband berieben;
U.a. Einkünfte aus städtischem Eigentum (aus Mieten, Pachten, aus dem Verkauf von Fischen auf der Weichsel usw.), Einkünfte aus Gebühren, die den Einwohnern auferlegt wurden (Pflaster- und Laternengebühren, Schornsteingebühren, Kanalgebühren, Livreegebühren, Unterkunftsgebühren, für das Stadtbürgerrecht) Gebühren von städtischen Gewerbetreibenden (von ausländischen Schnapshändlern, von denjenigen, die Kutschen, Chaisen, Schlitten, Wagen und öffentliche Omnibusse unterhalten usw.).) Einkünfte aus Mautgebühren, die auf den Bahnhöfen erhoben werden; für Pässe; für Schauspiele, Vergnügungen und Bälle; Einkünfte aus den römisch-katholischen Pfarreien in Warschau; aus dem Schlachten von Vieh; von denjenigen, die Hunde halten; Einkünfte aus der Staatskasse; für den Unterhalt der Polizei, der Schulen; für die Einrichtung eines Lombards in Warschau; Einkünfte aus den Fonds der jüdischen Gemeinde; von Druckereien und Kesselflickern ; Schulden der Stadt Warschau; für Ausgaben für den Unterhalt der städtischen Gebäude, wissenschaftliche Einrichtungen