GDAŃSK. Entschließung der Bürgermeister und Ratsherren vom 5. August 1697 über die Notwendigkeit des persönlichen Dienstes in der Stadtwache und das Verbot der Entsendung von Stellvertretern. Diese Praxis war nur dann zulässig, wenn die Wache andere militärische Aufgaben erfüllte oder das Alter des Wächters dies erforderte, doch musste dies mit Wissen und Zustimmung der städtischen Behörden geschehen, die ihrerseits nicht von der Verpflichtung zur Entsendung von Abgeordneten befreit waren. Außerdem wurde die Verpflichtung auferlegt, alle Tavernen um 22 Uhr zu schließen. Die Strafe für einen Verstoß gegen das Verbot betrug 10 Taler. Alle Fremden (d.h. diejenigen, die von außerhalb Danzigs kamen) durften sich nach 22 Uhr nur noch mit einer Lampe bewegen. Die Strafe für die Übertretung dieses Verbots war die Verhaftung. Guter Zustand, Maße: 430x330 mm.
Zuletzt angesehen
Bitte melden Sie sich an, um die Liste der Lose zu sehen
Favoriten
Bitte melden Sie sich an, um die Liste der Lose zu sehen