[Bonusanleihe für den nationalen Wiederaufbau 1946. 500zl 1/4 Anleihe im Wert von 2.000zl Nr. 036668 Serie Nr. 43. Maße 14 x 19,5 cm. Falten. Risse auf Karte bricht.
ROZPORZĄDZENIE MINISTRA SKARBU z dnia 16 lutego 1946 r. o wypuścić Premiowej Pożyczki Odbudowy Kraju 1946 r.
Auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 1, Art. 3 und Art. 11 Abs. 1 des Erlasses vom 21. Dezember 1945 über die Ermächtigung des Finanzministers zur Freigabe der Premiowa Pożyczka Odbudowy Kraju 1946 (GBl. 1946, Nr. 2, Pos. 11) ordne ich folgendes an:
§ 1.
Ab dem 15. April 1946 wird ein Bonusdarlehen für den nationalen Wiederaufbau 1946 in Form von Inhaberschuldverschreibungen zu je 2.000 Zloty ausgegeben, die aus vier Teilen zu je 500 Zloty bestehen.
Die Anleihe wird in Emissionen und die Emissionen in Serien zu je 50 Stück aufgeteilt.
Die Höhe der Anleihe und der Tilgungsplan sowie die Anzahl der Emissionen und die Beträge der einzelnen Emissionen werden in einer gesonderten Verordnung festgelegt.
§ 2.
Die Anleihe wird bis zum 15. April 1969 in 46 Halbjahresraten nach dem festgelegten Plan (§ 1, Absatz 3) durch Auslosung der Schuldverschreibungen getilgt.
§ 3.
Die Verlosung der Schuldverschreibungen findet zweimal jährlich statt - am 15. April und am 15. Oktober.