BEFEHL. 1) Dieses Dorf wird heute geräumt. (2) Jeder Einwohner kann sein bewegliches Eigentum auf vorbereiteten Karren mitnehmen. 3. Für das Verladen der mitzunehmenden Gegenstände werden 2 Stunden angesetzt [...]. Der Besuch der vertriebenen Dörfer [...], sowie des gesamten Bialowieza-Waldes ist bei Todesstrafe verboten. B. m., [VII-VIII 1941?]. [Subp.] SS-Kommandeur und Chef der Polizei, SS-Gruppenführer fon [!] dem Bach.
Einseitiger Druck in Deutsch, Weißrussisch und Polnisch auf Arche. 28,8x53 cm. Druck aus der Zeit der großen Befriedungsaktion im Waldgebiet von Bialowieza. Die Mitnahme von Pferden, Geschirren, Karren, Sensen, Heugabeln, Hacken, Säcken und Körben war verboten. Konfiszierte Rinder, Schafe und Schweine mussten im Dorf bleiben. "Im Juli-August 1941 vertrieb das deutsche Polizeibataillon 322 die Bewohner von etwa 40 Dörfern, brannte sie meist vollständig nieder und plünderte Vieh, Feldfrüchte und alle Besitztümer. Obstgärten wurden abgeholzt und Brunnen zugeschüttet. Insgesamt wurden 7036 Menschen vertrieben und 601 ermordet" (Wikipedia). Leichter Eckverlust, vertikale Faltung des Blattes, kleiner Einriss am Falz.
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