[JuliuszSŁOWACKI, der den Leichnam hereinbringt]. Zwei gedruckte Genehmigungen für die Teilnahme an den Beerdigungszeremonien des Dichters in Krakau am 27. und 28. Juni 1927.
Zwei einseitige Drucke Form. 10,3 x 14,4 cm. Genehmigungen, ausgestellt auf den Namen (handschriftlich) von Władysław Potok, Mitglied der Akademischen Sektion, durch das Krakauer Bürgerkomitee für die Überführung der sterblichen Überreste von J. Słowacki nach Wawel. Das erste Dokument ("Legitymacja" [Bescheinigung]), das den "Zutritt zur Gedenkstätte" am 27. und 28. Juni gestattet, trägt den Stempel des Komitees und die Unterschrift von Józef Kallenbach, dem Vorsitzenden des Komitees. Die zweite (Einladung) berechtigt zum Betreten des Arkadenhofs und trägt das eingeprägte Siegel der Polizeidirektion in Krakau. Ursprünglich bezog sich die Einladung auf die Beisetzung von Słowackis Asche in der Lubicz-Straße; dieses Fragment wurde von Hand durchgestrichen und Informationen über den Hof hinzugefügt. Leicht fleckig.
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