XLIII. BEKANNTMACHUNG des Bürgermeisters über die Versorgung der Bevölkerung der Stadt mit Fleisch und die Preise für Fleisch und Fleischerzeugnisse [...]. Wer in der Absicht handelt, diese Bestimmungen direkt oder indirekt zu umgehen, wird bestraft. Kraków, 27. II. 1940 [Subp.] Schmid City Starosta.
Einseitiger Druck in Deutsch und Polnisch auf Arche. 47,3 x 62,7 cm. Blassorangefarbenes Papier. Regeln für den Verkauf von Fleisch in Krakau, getrennt für die arische Bevölkerung, für Juden und für Menschen deutscher Nationalität. Angegeben sind auch die offiziellen Preise für Fleisch und Wurstwaren. Knickspuren, kleine Einrisse an den Falzstellen.
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