REGLEMENT nach welchem künftig die Gravamina in geistlichen Sachen, der in Schlesien subsistirenden Relogionen abgemachet und entschieden weredn sollen [...]. Breslau, 8 VIII 1750 [Subp.] Friedrich. Bei Wilhelm Gottlieb Korn.
Doppelseitiger Druck in deutscher Sprache auf 10 Seiten Format. 34,5x21 cm. Gerichtsordnung für die schlesische Provinz. Ränder mit Seidenpapier geklebt, guter Zustand. Rückendeckel aus Stoff.
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