[Verordnung an die Stadtverwaltung von Przemyśl und alle kommunalen Behörden und Herrschaftsgebiete im Bezirk ..., herausgegeben von der C.k. Starostwo w Przemyślu [Drucksachennummer] L: 25360, [betreffend] die Einschränkung des Verzehrs von Fleisch und Fetten. Przemyśl am 24. August 1916 (? schlecht gedruckt, mit Tinte ausgefüllt). Unten kaum sichtbare Fragmente einer Faksimile-Unterschrift des Starosts (Bolesław Heller?)
Druck, maschinenschriftliche Reproduktion, einseitig, Blattgröße 32,9 x 20,7 cm.
Zustand: Papier vergilbt, geringfügige Knicke und Falten, oben ein Federvermerk mit dem Eingangsdatum (?) - 30.8.1916, verso Poststempel vom 26.VIII.1916, Stempel An das Hochwürdige Pfarramt des gr. katholischen Ritus der C.k. und in Federvermerk Medyka p ... (unleserlich).
Der Brief bezieht sich auf den Erlass des Gouverneurs, der den Handel und den Verzehr von Fleisch an Dienstagen und Freitagen verbietet, an diesen Tagen durften nur wenige Fleischprodukte verarbeitet werden.